Buchungsbedingungen

 

§ 1
Ihre Anfrage ist bis zum Abschluss einer schriftlichen Buchung unverbindlich.

§ 2
Sie erhalten auf Ihre Anfrage innerhalb von sieben Werktagen ein persönliches Angebot per E-Mail. Sind wir für diesen Termin bereits ausgebucht bzw. terminlich nicht verfügbar, erhalten Sie von uns eine entsprechende Benachrichtigung.

§ 3
Nachdem Sie ein Angebot von uns erhalten haben, wird der von Ihnen angefragte Termin von uns zwei Wochen für Sie unverbindlich reserviert. Erfolgt innerhalb dieser zwei Wochen keine Rückmeldung Ihrerseits, verfällt die Reservierung und der Termin wird von uns wieder freigegeben.

§ 4
Stimmen Sie unserem persönlich für Sie erstellten Angebot schriftlich (per E-Mail) zu, erhalten Sie von uns im Gegenzug eine Rückbestätigung per E-Mail. Erst dann gilt der Auftritt als verbindlich gebucht. Alternativ können wir auch einen Gastspielvertrag aufsetzen.

§ 5
Wird der Auftritt ab vier Wochen vor Veranstaltungsdatum ohne triftigen Grund durch den Kunden/Veranstalter abgesagt, wird dies mit 50% des vereinbarten Honorars geahndet. Dies gilt selbstverständlich nicht im Falle höherer Gewalt.

§ 6
Muss der Auftritt seitens der Band durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit) abgesagt werden, werden wir uns nach besten Ermessen um einen adäquaten Ersatz kümmern. Sollte dies nicht möglich sein (z. B. aufgrund Nicht-Verfügbarkeit anderer Bands) können im Übrigen seitens des Kunden/Veranstalters keinerlei Ansprüche an Dreierpasch geltend gemacht werden.

§ 7
Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires der Band. Spezielle Wünsche des Kunden werden bei frühzeitiger Absprache gerne berücksichtigt.

§ 8
Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten.

§ 9
Der Kunde/Veranstalter hat im Falle von Open Air-Veranstaltungen dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrittsplatz der Witterung angemessen ausgestattet ist (z. B. Überdachung, Windschutz etc.).
Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Beginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Kunde/Veranstalter. Schäden, die durch die Band verursacht wurden, sind innerhalb von drei Tagen schriftlich anzuzeigen.

§ 10
Sollten einzelne Bestandteile dieser Buchungsbedingungen juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit dieser Bedingungen festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Gültigkeit halber der Schriftform. Die Rechtsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11
Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen gegenüber Dritten über getroffene Vereinbarungen zu halten.